rot  Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)
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Akademie für Sicherheit und Technik GmbH

Personen, die das Bewachungsgewerbe gemäß § 34a Gewerbeordnung und den anhängigen Vorschriften der Bewachungsverordnung ausüben wollen, haben sich dem Unterrichtungsverfahren für das Bewachungsgewerbe ( IHK ) zu unterziehen. So muss jeder, der gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, nachweisen, dass er mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Vorschriften unterrichtet wurde und mit ihnen vertraut ist.
In unseren Grundlehrgängen I und II bieten wir die zentralen Ausbildungsfächer zur geprüften Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)an.

Die Themenbereiche

  1. Werkschutzdienstkunde
  2. Werkschutzrechte
  3. Werkschutztechnik und
  4. angewandte Psychologie

werden umfassend vermittelt und anhand von Praxisbeispielen und Analysen von Sachverhalten vertieft. Die Lehrgänge gelten als Unterrichtungsnachweis und berechtigen zur Teilnahme an der Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer.

 

Aufbaulehrgang

 

Die Prüfung zur Schutz- und Sicherheitskraft durch die Industrie und Handelskammer erstreckt sich auf die innerhalb der Grundlehrgänge I und II vermittelten Sachgebiete. Die Inhalte dieser Sachgebiete finden dabei eine umfassend Behandlung.

Durch den Aufbaulehrgang soll das Erlernte unter anderem durch die

  1. Bearbeitung von Musterfällen und Fallbeispielen
  2. Trainieren prüfungsähnlicher Sachverhalte
  3. Erkennen von rechtlichen Zusammenhängen

vertieft und die Verknüpfungen der einzelnen Gebiete untereinander verdeutlicht werden. Somit ist der Aufbaulehrgang ein gezielter Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer.

 

Für einen guten Start in Ihre berufliche Zukunft