Akademie für Sicherheit und Technik GmbH
Personen, die das Bewachungsgewerbe gemäß § 34a Gewerbeordnung und den anhängigen Vorschriften der Bewachungsverordnung ausüben wollen, haben sich dem Unterrichtungsverfahren für das Bewachungsgewerbe ( IHK ) zu unterziehen. So muss jeder, der gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, nachweisen, dass er mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Vorschriften unterrichtet wurde und mit ihnen vertraut ist.
In unseren Grundlehrgängen I und II bieten wir die zentralen Ausbildungsfächer zur geprüften Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)an.
Die Themenbereiche
- Werkschutzdienstkunde
- Werkschutzrechte
- Werkschutztechnik und
- angewandte Psychologie
werden umfassend vermittelt und anhand von Praxisbeispielen und Analysen von Sachverhalten vertieft. Die Lehrgänge gelten als Unterrichtungsnachweis und berechtigen zur Teilnahme an der Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer.