Die Akademie für Sicherheit und Technik hat nach Änderung des
Waffenrechtes seit 01.12.2003, die staatliche Berechtigung für die
Durchführung von Lehrgängen zur Vermittlung der Waffensach
kunde gemäß § 3 Abs. 2 der allgemeinen Waffengesetz Verordnung durch das Ministerium für Inneres und Sport im Saarland.
Vermittelt werden die allgemeinen waffenrechtlichen Begriffe wie
- Kennzeichnung und Erwerb
- Führen oder Überlassen von Schusswaffen vermittelt.
- Daneben aber auch die rechtliche Darstellung von Notwehr / Nothilfe und Notstand
Waffentechnische Fragen wie Handhabung, Ballistik und Munition werden dabei ebenso umfassend behandelt, wie das praktische Üben mit der Schusswaffe.